Informationen zum Thema Wochenbett

Wochenbettbetreuung

Zur Wochenbettbetreuung gehören neben medizinisch-körperlichen Untersuchungen von Mutter und Kind auch alle Fragen und Sorgen, die sich im Umgang mit dem Neugeborenen und der neuen Lebenssituation ergeben. Zudem ist die Unterstützung durch die Hebamme beim Stillen ein wichtiger Bestandteil des Wochenbettes.

Die Hebamme kann Sie vom Tag der Geburt bis zum 10. Lebenstag des Kindes bis zu zweimal am Tag zuhause besuchen. Danach sind bis zur vollendeten 12. Lebenswoche des Kindes noch 16 weitere Kontakte möglich, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Diese Kontakte zu Ihrer Hebamme können entweder über das Telefon oder direkt als Wochenbettbesuch stattfinden. Sind aufgrund besonderer Umstände – wie zum Beispiel einer Frühgeburt – weitere Besuche notwendig, so können auch diese von der Krankenkasse übernommen werden, sofern eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Verwaiste Eltern

Auch im Fall einer Fehlgeburt,  nach medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch oder der Geburt eines verstorbenen Kindes steht Frauen die Betreuung durch eine Hebamme zu. Die Hebamme kann in solchen Fällen bei der Verarbeitung des Geschehenen helfen. Paaren, deren Kind vor oder nach der Geburt gestorben ist, steht gleichermaßen Hebammenhilfe in Form von Wochenbettbesuchen und Beratungen zu. Auch verwaiste Mütter haben Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen des Mutterschutzes oder auf eine angemessene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Adoption

Auch bei der Adoption eines Neugeborenen können die Eltern die Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen.

Rückbildungsgymnastik

Durch Schwangerschaft und Geburt verändert sich der Körper der Mutter. In einem Rückbildungskurs werden durch gezielte Übungen die Rückbildungsvorgänge aktiv unterstützt.

Nach einer normalen (spontanen) Geburt empfiehlt es sich, den Kurs etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt zu beginnen. Nach einem Kaiserschnitt kann der erste Kurstermin acht bis zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Auch nach einer Fehl- oder Totgeburt haben Sie die Möglichkeit einen Rückbildungskurs zu besuchen. Hier werden spezielle geschützte Kurse „Rückbildung und Neufindung“ empfohlen.

Die Kosten für  einen Rückbildungskurs werden von der Krankenkasse übernommen, wenn der Kurs innerhalb der folgenden 9 Monate nach Geburt oder Fehlgeburt beendet wurde.

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